Um eine Sonderparkberechtigung zu erhalten, muß man seinen Hauptwohnsitz in dem betreffenden Gebiet haben und ein Auto mit Frankfurter Kennzeichen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Der Countdown für die Parkplaketten in Bockenheim-Süd ist angelaufen: Ab dem 15. Januar tritt die "Sonderparkberechtigung für Anwohner" im sogenannten Regelungsbereich 8 in Kraft. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Die Vorschrift über die Sonderparkberechtigung der Schwerbehinderten (§ 42 IV 1 Nr. 2 S. 1 StVO) wurde durch einen ausdrücklichen Zusatz über die erforderliche Auslage des Parkausweises ergänzt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)