Denn: Die obersten Verwaltungsrichter hatten lediglich beanstandet, daß es für "Sonderparkberechtigungen" in einem Umkreis von mehr als zwei bis drei Straßen keine gesetzliche Grundlage gebe. (Quelle: BILD 1999)
Ein Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Franz Müntefering (SPD) sieht vor: Künftig können die Kommunen in großstädtischen Wohnvierteln "Sonderparkberechtigungen" für "Bewohner" ausweisen - und zwar in einem Radius von bis zu einem Kilometer! (Quelle: BILD 1999)
Das schon in anderem Zusammenhang erwähnte Urteil des BVerwG vom 12. 11. 1992 (38) ist auch im Rahmen des § 45 Ib 1 Nr. 2 StVO von Bedeutung, soweit nach dieser Bestimmung Anwohnern Sonderparkberechtigungen eingeräumt werden können. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)