Ohne Vornahme der Sonderabschreibungen in den Vorjahren und ohne Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil wäre unter Berücksichtigung der hierauf entfallenden Steuern der Jahresfehlbetrag um rund 6,1 Mio. DM höher gewesen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Auf Grund der Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil (welcher rein steuerlich bedingt ist) verringerte sich der Jahresüberschuss um 130 Mio. DM. (Quelle: Welt 1999)
Die erfolgswirksame Auflösung des Sonderpostens muß vor dem Hintergrund eines ausgewiesenen Jahresüberschusses von 44,4 Mio. DM gesehen werden. (Quelle: Welt 1999)