In der Regel handelt es sich dabei um aus der Sozialbindung entlassene Wohnanlagen aus den 50er und 60er Jahren. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Nach der Modernisierung tritt dann die Sozialbindung ein: Die Mieter müssen einen Wohnberechtigungsschein haben und die Nettokaltmiete darf 5,60 Euro nicht übersteigen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Stattdessen soll die Verantwortung für die Geschichte wieder individualisiert und das Eigentumsrecht über die Sozialbindung gestellt werden. (Quelle: Die Zeit 2000)