Nach dem Sozialversicherungsgesetz müsse die Anpassung nach der allgemeinen Einkommensentwicklung erfolgen - und nicht nach der Inflationsrate. (Quelle: DIE WELT 2000)
Auch das darf nach dem Sozialversicherungsgesetz nicht Grund für eine Rentenanpassung sein." (Quelle: BILD 2000)
Nach dem Sozialversicherungsgesetz muss die Rentenanpassung nach der allgemeinen Einkommensentwicklung erfolgen - und nicht nach der aktuellen Inflationsrate." (Quelle: BILD 2000)