Bei der Staffelmiete vereinbaren Mieter und Vermieter eine regelmäßige Erhöhung des Preises für einen Zeitraum von meist mehreren Jahren. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ungültig sind Erhöhungen mit dem Verweis auf Vergleichsmieten oder Modernisierungen, wenn eine Staffelmiete oder eine Indexmiete abgeschlossen wurde. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ein Mieter muss auch bei sinkender Durchschnittsmiete die vertraglich vereinbarte Staffelmiete zahlen [weiter_dreieck_r_weiss.gif] mehr (Quelle: Die Welt Online)