Als Mittagspausenstation rangieren die Wurstbude und der Stehimbiß mit zusammen vier Prozent vor Pizzeria und Fast-food-Lokal (zusammen drei Prozent). (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Betreiber habe im Rahmen seiner Imbißkonzession nicht das Recht, Alkohol zu verkaufen, da es sich um einen Stehimbiß handele. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Im Stehimbiß auf der anderen Straßenseite riecht es nach Kaffee und Zigaretten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)