Darin kommt der Kölner Steuerrechtler Joachim Lang zu dem Urteil, dass die Bundesregierung von der Post erbrachte Leistungen nur im Bereich der so genannten Exclusivdienste von der Umsatzsteuer befreien kann. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Für den Fall, dass Bohlens Buch weiter behandelt werde, kündigte ein Steuerrechtler massiven Widerstand an. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Von dem unauffälligen Studenten durfte erwartet werden, er bringe es zum Staatsanwalt oder Steuerrechtler. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)