Vor seiner Nominierung sollen Ausweise und Stimmberechtigung nicht überprüft worden sein. (Quelle: Die Welt Online)
Entscheidend sei die Schluss- Abstimmung über die Liste, und vor dieser sei die Stimmberechtigung aller noch anwesenden Mitglieder erneut überprüft worden. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die Stimmkarte galt nun nur noch dem Nachweis der Stimmberechtigung, für die eigentliche Entscheidung wurde ein zusätzlicher Stimmzettel entworfen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)