Das andere stammt von einer internationalen Kanzlei und beschäftigt sich allgemein mit der Frage, unter welchen Umständen eine Kunstausstellung den Tatbestand des § 131 Strafgesetzbuch erfüllen kann. (Quelle: Süddeutsche Online)
Ansonsten: absolutes Pornoverbot auf allen Kanälen gemäß § 184 Strafgesetzbuch. (Quelle: Süddeutsche Online)
Man müsse die Eta mit dem Strafgesetzbuch besiegen und Batasuna an den Urnen. (Quelle: Süddeutsche Online)