Bislang nicht geregelt ist jedoch die seltene Konstellation, dass sich die künftige Gefährlichkeit erst aus den Erfahrungen ergibt, die mit dem Täter während des Strafvollzugs gemacht werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Künftig sollen Gerichte auch noch nach der Verurteilung in der Zeit des Strafvollzugs die Möglichkeit haben, die Entlassung gefährlicher Straftäter im Anschluss an eine Freiheitsstrafe zu verhindern. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Er wollte sich, so zitierten ihn damals die Zeitungen, "Anregungen" für die "Modernisierung des Hamburger Strafvollzugs" holen. (Quelle: Die Zeit 2003)