Beim Ehegatten-Splitting wird das Einkommen der Eheleute addiert, dann halbiert und getrennt versteuert, was die Belastung wegen des progressiven Tarifes mildert. (Quelle: Die Welt Online)
Denn wegen des progressiven Tarifes zahlt der kleine Mann weniger und der dicke Boss mehr. (Quelle: Die Welt Online)
Auch hierbei wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe der Stornierungsgebühr des Tarifes fällig. (Quelle: DIE WELT 2001)