Sie hatten zu DDR-Zeiten Anspruch auf eine Teilrente, weil sie durch Dienstunfälle einen Körper- oder Gesundheitsschaden von mindestens 20 Prozent davongetragen hatten. 1991 wurde die Zahlung dieser Renten eingestellt. (Quelle: Die Welt 2002)
Karlsruhe - Wer bei Staatssicherheit, Volksarmee, Volkspolizei oder anderen öffentlichen Dienststellen war und unfallbedingt ausscheiden musste, kann eine Teilrente verlangen. (Quelle: Die Welt 2002)
Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber wegen der beabsichtigten Inanspruchnahme einer Teilrente vereinbaren, die Arbeitsleistung entsprechend einzuschränken. (Quelle: Die Welt 2001)