Es ist anzuwenden in allen Betrieben, in denen regelmäßig mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden, wobei etwa Teilzeitbeschäftigte (anteilig) und Erziehungsurlauber ebenfalls berücksichtigt werden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dieses läßt sich durchaus nicht eindeutig bestimmen, doch ist klar, daß viele, vor allem viele Angestellte, ihre Stellung verlieren und - wenn überhaupt - ersetzt werden durch Teilzeitbeschäftigte oder Vertragsangestellte. (Quelle: Die Zeit 1997)
C. Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte. (Quelle: Die Zeit 2001)