Stündlich sollen maximal 80 Kilo Tiere aus privaten Haushalten, Tierheimen und Tierhaltungen eingeäschert werden. (Quelle: DIE WELT 2001)
Nicht nur Großbetriebe, sondern auch kleine Tierhaltungen mit vielleicht zehn oder 20 Rindern kaufen als Ergänzung für eigenes Futter fremdes, sogenanntes Kraftfutter, zu. (Quelle: Junge Freiheit 2000)
Ausnahmen davon gibt es für Polizei, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gaststätten und Hotels sowie Verkehrsbetriebe (zehn Sonntage frei), Rundfunk, Theater, Orchester und Schausteller (acht) sowie Filmtheater und Tierhaltungen (sechs). (Quelle: Berliner Zeitung 1994)