Bei der Umwandlung in eine BGB- Gesellschaft ist dieser Umwandlungsvorgang als solcher, nämlich das Entstehen der BGB-Gesellschaft im Handelsregisterzu vermerken. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Diese betreffen etwa die in den Umwandlungsvorgang involvierten Unternehmen sowie deren Arbeitnehmer und deren Vertretungen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)