Der Gnadenerweis soll laut Bundesverfassungsgericht "Härten des Gesetzes oder Unbilligkeiten bei nachträglich veränderten allgemeinen oder persönlichen Verhältnissen" - schweren Erkrankungen etwa - "ausgleichen". (Quelle: Berliner Zeitung 1994)
durch Ausnahmen werden jedoch Unbilligkeiten vermieden . (Quelle: IDS-Korpus)
Sollte sich dennoch kein gerechter Ausgleich bei der Verteilung des Nachlasses ergeben, so kann durch vermächtnisweise Herauszahlungsregelungen verhindert werden, daß grobe Unbilligkeiten entstehen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)