Die Richter bestätigten die Anfechtung: Es kommt nicht darauf an, ob ein Irrtum des Anerkennenden vorgelegen hat oder er gar falsche Angaben machte, sondern allein auf die objektive Unrichtigkeit des Anerkenntnisses (OLG Köln Az.: 14 UF 101 / 01). (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wenn sich jedoch der Zweck ohne Verstoß gegen die jeweils zuständige Disziplin besser oder nicht schlechter hätte erreichen lassen, dann liegt eine Unrichtigkeit vor. (Quelle: Projekt Gutenberg)
Die Turmuhr des weiland Klosters und der Großen Schule Amelungsborn, die er gestern noch aufgezogen hatte und die allein richtig ging am hiesigen Ort in diesen Zeiten der Unrichtigkeit, des Unrechts und der Ungerechtigkeit. (Quelle: Wilhelm Raabe - Das Odfeld / 13. Kapitel)