Als Kriterien sollen Beschäftigungsdauer, Lebensarbeitszeit und Unterhaltspflicht gelten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wenn ein Elternteil, meistens der Vater, seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt, springt der Staat mit Vorschusszahlungen ein. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Unterhaltspflicht der Mutter hätte an der Kündigung zwar nichts ändern können. (Quelle: Die Zeit 2003)