Besonders schlecht sah es aber für die UntermieterInnen aus, die keinen offiziellen Wohnsitz am Kollwitzplatz und auch gerade keine Meldebescheinigung parat hatten. (Quelle: TAZ 1997)
Geht es um UntermieterInnen, so sind Fragen nach der Solvenz unzulässig, weil der Untermieter keinen Vertrag mit dem Vermieter, sondern nur mit der Mieterin eingeht, den Vermieter also nicht das Risiko der Zahlungsunfähigkeit trifft. (Quelle: TAZ 1997)
Sie wies darauf hin, daß auch alle UntermieterInnen jetzt zu potentiellen SchwarzseherInnen abgestempelt würden. (Quelle: TAZ 1997)