Bei einer Investition von 10 000 Euro errechnet sich daraus nach 20 Jahren jedoch ein Unterschiedsbetrag von über 11 000 Euro - von mehr als dem ursprünglich angesparten Betrag. (Quelle: Die Zeit 2002)
Dies bedeutet Einkommensteuer auf den Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Wert der Anteile beim Wegzug. (Quelle: Die Welt Online)
Zu beachten bleibt allerdings, dass Anleger über den so genannten Unterschiedsbetrag in jedem Fall einen entsprechenden Teil ihrer anfänglichen Steuerersparnis am Ende nachzuversteuern haben. (Quelle: DIE WELT 2000)