Weitere Artikel: Martin Sander schildert die "seltsame Verbringung von Bruno-Schulz-Gemälden nach Israel". (Quelle: Die Zeit 2001)
Die so genannte Verbringung ist kein geeignetes Mittel, um solche Dealer fernzuhalten. (Quelle: DIE WELT 2001)
Das Bild bleibt mit dem Schweizer Recht "behaftet"; erst mit der Verbringung des Bildes nach Deutschland würde die deutsche Verjährungsfrist beginnen. (Quelle: DIE WELT 2001)