Gegen Lars S. wurde mittlerweile Haftbefehl erlassen, doch er kam trotzdem auf freien Fuß, da angeblich keine Verdunklungsgefahr besteht. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Landgericht hatte den Haftbefehl aufgehoben, da es keine ausreichenden Anhaltspunkte für Flucht- oder Verdunklungsgefahr sah. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der 61-Jährige sitzt wegen Bestechungsverdachts und Verdunklungsgefahr seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)