§ 130 [Verlesung, Genehmigung und Unterschreibung der Verhandlungsniederschrift]. (Quelle: Sartorius: Gesetze)
In der Fortführungsakte des Katasteramtes der Freien und Hansestadt Lübeck befindet sich eine Verhandlungsniederschrift vom 8. 3. 1894: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)