Für den Vertrauensbruch und Kundenverrat berechnete zum Beispiel die Deutsche Bank ein halbes Prozent Verkaufsprovision zuzüglich der Umschreibungsspesen zulasten ihrer jüdischen Kunden. (Quelle: Die Zeit 2002)
Hinzu kommt die Kauf-/Verkaufsprovision: je 1 Prozent des Kurswertes, mindestens 25 Mark, plus Kursmaklercourtage 0,04 %. (Quelle: BILD 1997)
Zumindest die Verkaufsprovision könne eingespart werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)