Den beglich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schmidt auch anstandslos, denn der Schutz des Verkehrsopfers geht zunächst einmal vor. (Quelle: OTS-Newsticker)
Zwar ersetzt dann der Kfz- Haftpflichtversicherer zunächst den Schaden des Verkehrsopfers, kann aber danach seine Auslagen bis zu maximal 10 000 DM zurückfordern. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Regelung will damit neben dem Hauptzweck des Pflichtversicherungsgesetzes, dem Schutz des Verkehrsopfers, "die Mitversicherten aus sozialen Gründen von drückenden Haftpflichtverbindlichkeiten freistellen" (Begründung a.a.O. S. 31). (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)