Wörtlich lautet die entsprechende Klausel: "Insbesondere verpflichtet sich der im BPV organisierte Vermittler, die zulässigen Höchstgrenzen an Vermittlungsprovisionen, die von Arbeitsuchenden oder vom Arbeitsamt verlangt werden dürfen, zu respektieren". (Quelle: Die Zeit 2002)
Sein Unternehmen gehört zu der wachsenden Gruppe kleiner, unabhängiger Honorarberater, die sich ihre Arbeit nicht über Vermittlungsprovisionen, sondern über fixe Honorarsätze vergüten lassen. (Quelle: Die Welt Online)
Den Hintergrund bilden die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Verrechnung von Vermittlungsprovisionen bei geschlossenen Fonds. (Quelle: Die Welt Online)