Folge: Künftig müssen grazile und zerbrechliche Gegenstände rutschfest gelagert sein, auf einem Silikonbett, so die Versicherungsklausel. (Quelle: Die Welt 2001)
Diese sog. Versicherungsklausel bezieht sich nach ihrem systematischen Zusammenhang auf den Abschluß einer Transportversicherung; darüber besteht kein Streit. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)