Dann kann es sinnvoll sein, auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu verzichten. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Auch die Frage des Versorgungsausgleichs kann der Richter nicht per Computer klären. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Sind beide berufstätig, so kann ein gegenseitiger Verzicht auf Unterhalt oder der Ausschluß des Versorgungsausgleichs durchaus sinnvoll sein. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)