Im Zusammenhang mit dem Bewag-Verkauf 1997 musste der Energiekonzern E.on im Dezember 2002 eine Vertragsstrafe zahlen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Natürlich waren manche Ideen so geheim, dass sie nicht einmal den Kapitalgebern erzählt worden wären, selbst wenn sie eine Vertraulichkeitserklärung mit Vertragsstrafe unterschrieben hätten. (Quelle: Die Zeit 2000)
Burgers Kapitalgeber würden eine so hohe Vertragsstrafe verlangen, dass fast der gesamte Emissionserlös dahin wäre. (Quelle: Die Zeit 2001)