Was die Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten zur Versammlungsfreiheit angeht, muss ich natürlich anerkennen, dass die Urteile sich im Rahmen des Brokdorf-Spruches des Bundesverfassungsgerichtes halten müssen. (Quelle: DIE WELT 2001)
betreffen, durch den Weg zu den Verwaltungsgerichten auf unabsehbare Zeit zu stoppen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Mehrere Verfahren sind noch vor den Hamburger Verwaltungsgerichten anhängig. (Quelle: DIE WELT 2000)