Die 31jährige Fahrerin hatte die Vorfahrt mißachtet und war mit einem anderen Fahrzeug zusammengeprallt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Obwohl er also Vorfahrt gehabt hätte, verweigerte ihm die Berufsgenossenschaft unter Hinweis auf seinen Blutalkoholgehalt von 1,82 Promille eine Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Spaß am Motorrad und die Vermittlung von Sicherheitstipps haben eben Vorfahrt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)