Bei einigen Beteiligungen gebe es Vorkaufsrechte Dritter und kartellrechtliche Vorbehalte. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Unter allen Anteilseignern gibt es Vorkaufsrechte. (Quelle: Die Zeit 1999)
Als Teilhaber haben sie Vorkaufsrechte - sie könnten sich im Räumungsverkauf billigst deutsche Fernsehmarken, Inhalte und Abonnentenkarteien sichern. (Quelle: Die Zeit 2002)