Mit dem neuen Gesetz soll der erhebliche Ermessensspielraum des Vormundschaftsrichters eingeschränkt werden. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Dabei kümmerten sich die Beamten nicht um die Entscheidung eines Vormundschaftsrichters, den Jungen der Obhut des FSD zu überlassen. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
2. Zu den Amtspflichten des Bezirksnotars/Vormundschaftsrichters bei der Entscheidung über die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eines Unterhalts-, Pflichtteils- und Erbverzichtsvertrages. Zum Sachverhalt: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)