Der Herr Landvogt oder Oberamtmann war Vorsitzer des Amtsgerichts, lud nach abgetanen Geschäften in der Regel die Amtsrichter zum Essen ein, was ein trauliches, aber durchaus kein abhängiges Verhältnis erhielt. (Quelle: Jeremias Gotthelf - Der Oberamtmann und der Amtsrichter)
Bei jedem Anlaß, wo verschiedene Ansichten sozusagen grell aufeinander platzten, wählte man ihn zum Vorsitzer der Debatte. (Quelle: Karl Ferdinand Gutzkow - Die Ritter vom Geiste / Zweites Buch, Zehntes Capitel - 1)
Der Vorsitzer hielt inne und drohte, die Verhandlung niederzuschlagen, wenn der Verbrecher mit so gleichgültigem und unreumüthigem Eifer in dieser Angelegenheit verführe. (Quelle: Karl Gutzkow - Der Sadducäer von Amsterdam (2))