Schließlich gelten in der Europäischen Union die Regeln des freien Warenverkehrs. (Quelle: Die Zeit 1998)
"Eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Systems der sozialen Sicherheit" lassen die EU-Richter nämlich ausdrücklich als Grund für nationale Beschränkungen des Dienstleistungs- und Warenverkehrs gelten. (Quelle: Die Zeit 1998)
Gleichwohl müßten auch im Bereich der sozialen Sicherheit die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts ebenso wie die des freien Dienstleistungs- und Warenverkehrs beachtet werden, machten die Richter in ihren beiden Entscheidungen deutlich. (Quelle: Die Zeit 1998)