Und selbst das einmal jährliche Ablesen des Wasserzählers wird vielerorts gesondert berechnet. (Quelle: BILD 1997)
Trotz schriftlicher Anfrage fehlt von der WWBG bis heute eine konkrete Aussage zum Einbau eines separaten Wasserzählers. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Dagegen muss der Vermieter die Anschaffung und Installation des Wasserzählers allein bezahlen. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)