"So muss der Anbieter den Kunden gemäß §7 AltZertG Absatz 1 etwa über anfallende Kosten, also auch Wechselkosten aufklären", sagt Barbara Rück von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Der Verband wirft den beiden Versicherern vor, bei Vertragsauflösung einer Riester-Police durch hohe Storno- und Wechselkosten "faktisch Strafgebühren" zu erheben. (Quelle: Süddeutsche Online)
Ende September ist nun die alte Vereinbarung ausgelaufen, wonach sich die Branche selbst auf die sogenannten Netzdurchleitungstarife und andere "Wechselkosten" einigen soll. (Quelle: FREITAG 1999)