Es war noch ein Weib, bei dem man begreifen konnte, wie die Alten das verdoppelte Wergeld des Mannes forderten, wenn es erschlagen oder beschimpft wurde. (Quelle: Gottfried Keller - Der grüne Heinrich I.18)
das Wergeld für die herzogliche Familie betrug das Vierfache , das für den Regenten das Sechsfache des Normalbetrages . (Quelle: IDS-Korpus)
verursachte ein Pferd , ein Rind oder ein Schwein den Tod eines Freien , so hatte der Besitzer die Hinterbliebenen mit dem ganzen Wergeld zu entschädigen . (Quelle: IDS-Korpus)