Überlegenheit des ArbGeb. ist die Grundlage seines entscheidenden Wesenszugs, der in der Zurückdrängung der Privatautonomie zugunsten staatl. gesetzter Schutzmaßnahmen und kollektiver Repräsentation durch Gewerkschaften und Betriebsräte besteht. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)