Von solchen Grubenbauten ausgehende Bergschäden sind nach dem Verursachungsprinzip durch den Bergbaubetrieb zu ersetzen, auch wenn er sie nur zur Fahrung, Förderung, Wetterführung oder Wasserlösung benutzt hat. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein alternativer Denkansatz wäre gewesen: den Berg, in dem auch Blut floß, als einen dunklen Hohlkörper zu begreifen, mit relativ konstanter Temperatur, mit Wasser, mit Elektroenergie, mit vorhandener Wetterführung. (Quelle: TAZ 1990)