Nachdem das Landgericht den Schadenersatzanspruch zunächst abgewiesen hatte, gab das Berufungsgericht der Widerklage statt, woraufhin der Softwarehersteller erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof einlegte. (Quelle: DIE WELT 2000)
Im Rahmen einer Widerklage begehrte das beklagte Softwareunternehmen vom Hersteller der Software Schadenersatz. (Quelle: DIE WELT 2000)
In einer Stellungnahme der Schwestern zur Widerklage wird eine solche Rechnung als Anspruchsgrundlage bestritten, gleichwohl eingeräumt, dass Steuern im dreistelligen DM-Millionenbereich nachgezahlt worden seien. (Quelle: Süddeutsche Online)