Durch Art und Weise sowie die Widerrechtlichkeit seines Vorgehens habe Röhl sich disqualifiziert: "Wir fordern ihn deshalb zum Rücktritt auf." (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Gericht: Klagender Bürger soll Widerrechtlichkeit beweisen (Quelle: TAZ 1996)
Die Drohungsanfechtung des türkischen Arbeitnehmers setzt Widerrechtlichkeit der Drohung voraus (§ 123 Abs. 1 BGB). (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)