Nach der gängigen Rechtsprechung müssen sich die Urlauber das, was die Nachbarin als "Repräsentantin" der Wohnungsinhaber anstellt, so zurechnen lassen, als hätten sie es selber getan. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Während die Wohnungsinhaber fernab im Urlaub von ihrem Pech nichts ahnten, dichteten Feuerwehrleute das Loch mit einer Plane ab. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
In allen drei Wohnungen seien Ausländer angetroffen worden, die an den Wohnungsinhaber eine Mark pro Gesprächsminute zahlen mußten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)