Die Zeitungsverleger waren davon ausgegangen, dass das so genannte Pressespiegelprivileg des Urheberrechtsgesetzes nicht für elektronische Pressespiegel gelte und die Nutzungsrechte daher bei ihnen lägen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die dänischen Zeitungsverleger haben damit jetzt Erfolg gehabt. (Quelle: Süddeutsche Online)
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zeichnete ein anhaltend trübes Bild von der wirtschaftlichen Situation der Branche. (Quelle: Süddeutsche Online)