Der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Jan Rohls, Spezialist in Erbstreitigkeiten, zu BILD: "Zur Feststellung der Abstammung kann nach 372 a ZPO (Zivilprozeßordnung) jeder gezwungen werden, Blutproben abzugeben." (Quelle: BILD 1997)
Zum anderen richtet sich die Klage gegen einen Paragraphen der griechischen Zivilprozeßordnung, nach dem der dortige Justizminister Klagen gegen einen fremden Staat zunächst autorisieren muß. (Quelle: Junge Welt 2000)
Diese Regelung steht so in der Zivilprozeßordnung. (Quelle: Junge Welt 1999)