Eine Zivilsache gegen den Axel Springer Verlag, angestrengt von Prinzessin Caroline von Monaco, vertreten durch den Hamburger Anwalt Matthias Prinz. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Sollte Goosens damaliger Mitveranstalter Sauerland von Tricksereien gewusst haben - was er bislang bestreitet -, könnte die amerikanische Zivilsache mit dem Aktenzeichen 98-CV-6781 in einen deutschen Strafprozess münden. (Quelle: Süddeutsche Online)
Meineid, auch in einer Zivilsache (Paula Corbin Jones gegen William Jefferson Clinton) wird im amerikanischen Recht mit Gefängnis und einer hohen Geldstrafe geahndet. (Quelle: Welt 1998)