Aber Sozomenus hat ihrer weder im Text seines Werkes, noch in der wortreichen Zueignung desselben an Theodosius gedacht. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Athenaïs / VII)
Hist., V, c. 36. Aehnlich Sokrates, der den Tugenden des Kaisers ein eignes Kapitel (VII, 22) gewidmet hat, und Sozomenus in der Zueignung seiner Kirchengeschichte an Theodosius. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Athenaïs / XI)
Zweite Auflage. 37. Freiheits-Büchlein, oder dessen verbotene Zueignung an den regierenden Herzog von Sachsen-Gotha; dessen Briefwechsel mit ihm; und die Abhandlung über die Preßfreiheit. (Quelle: Jean Paul - Der Komet / III. Bändchen, Zwanzig Enklaven, III. Enklave)