Die Ertappten lernen Reue in großzügiger Zumessung kennen: Den regulären Einkommenssteuersatz sind sie selbstverständlich los, plus sechs Prozent Zinsen plus 50 Prozent Strafe, die der Fiskus draufbrummt. (Quelle: Die Welt 2001)
Bei der Zumessung von Entschädigungen werden deutsche Richter ihren US-Kollegen in Zukunft nicht mehr lange nachstehen wollen. (Quelle: Die Welt 2001)
Grundlage für die Zumessung der Strafe ist die jeweilige Schuld des Täters. (Quelle: DIE WELT 2000)