Die große Zwischenabrechnung kommt nach den French Open. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, über die Betriebskosten eine Zwischenabrechnung vorzunehmen, vielmehr braucht er erst nach Beendigung der Verbrauchsperiode (regelmäßig zum Jahresende) abzurechnen. (Quelle: TAZ 1997)
Im Innern der Bank beginnt nun die Zwischenabrechnung. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)